Wir führen Bandagen und Orthesen aller namhafter Hersteller und Fabrikate, wie z.B.
Sollten wir eine Bandage nicht vorrätig haben, können wir diese in der Regel innerhalb von 24 Stunden für Sie besorgen.
Unten finden Sie einige Modelle aus der Bort - Serie. Diese werden als Hausmarke von uns aufzahlungsfrei abgegeben. Sonderausführungen, sowie Produkte anderer Hersteller bekommen Sie bei uns mit Qualitätsaufschlag.
Durch den kontinuierlichen Austausch zwischen Ärzten, Therapeuten und Technikern fließen ständig neue Erkenntnisse in die Entwicklung von Bandagen und Orthesen. Dadurch können Sie z.B. sicherer auf unebenen Untergründen gehen. Auch im Alltag unterstützen Bandagen und Orthesen Sie moderat – ganz so, wie Sie es benötigen.
Bandagen sind körperteilumschließende oder körperteilanliegende, meist konfektionierte Hilfsmittel. Ihre Funktion ist es, komprimierend und/oder funktionssichernd zu wirken. Die Grundelemente bestehen aus flexiblen Materialien oder sind mit festen textilen Bestandteilen ausgestattet.
Bandagen dienen überwiegend der Behandlung von akuten, aber auch von dauerhaft anhaltenden Weichteilerkrankungen. (Quelle: Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes)
Orthesen sind funktionssichernde, körperumschließende oder körperanliegende Hilfsmittel, die von ihrer physikalischen / mechanischen Leistung konstruktiv
Es können auch mehrere Eigenschaften kombiniert auftreten, insbesondere dann, wenn therapeutische und behinderungsausgleichende Maßnahmen gleichzeitig erforderlich sind. (Quelle: Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes)
Bandagen gibt es für die unterschiedlichsten Körperbereiche und können dem jeweiligen Anforderungsmuster entsprechend ausgewählt werden.
Ob Fuß, Knie, Arm, Hand, Arm oder Rücken: Wenn die Gelenke schmerzen, können Bandagen für Linderung sorgen. Dabei geben sie Halt und massieren das Gelenk bei jeder Bewegung. Das regt die Durchblutung an und unterstützt den Heilungsprozess.
Bandagen sind in der Regel aus einem feuchtigkeitsleitendem und atmungsaktivem Gestrick mit teilweise elastischen Profileinlagen gefertigt. So werden Schweiß und Feuchtigkeit werden zuverlässig vom Gestrick aufgenommen und zum Verdunsten nach außen abgeleitet, was ein angenehmes Tragegefühl zur Folge hat. Bandagen sollten übrigens nur tagsüber getragen und nur bei langem Sitzen oder in der Nacht abgelegt werden. Sie sollten sich leicht anlegen lassen und nicht einschnüren.
Bandagen sind orthopädische Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V. Eine Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenkasse liegt vor, wenn sie aus medizinischen Gründen benötigt werden, um die ärztliche Behandlung bestehender Erkrankungen des Muskel- und Bandapparates zu begleiten, zu unterstützen oder den Behandlungserfolg zu sichern. Abhängig von der Schwere der Erkrankung ist eine kurz- oder langfristige, aber grundsätzlich zeitlich begrenzte Tragedauer der Bandagen notwendig. (Quelle: Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes)
Orthesen werden vornehmlich dann eingesetzt, wenn ein betroffenes Körperteil Stabilität, Führung oder Ruhigstellung benötigt. Stabilorthesen entlasten und stützen, während funktionelle Orthesen helfen, die Beweglichkeit wieder herzustellen. Multifunktionsorthesen dagegen können fest oder beweglich eingestellt werden – je nachdem, wie Ihr Arzt es in Ihrem Therapieplan vorsieht. Orthesen gibt es für die unterschiedlichsten Körperbereiche und können dem jeweiligen Anforderungsmuster entsprechend ausgewählt werden.
Gemäß § 33 SGB V haben Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen einen Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln, wenn diese im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Abs. 4 SGB V ausgeschlossen sind.
Gemäß § 34 Abs. 4 SGB V sind einige Orthesen durch Rechtsverordnung von der Versorgung durch die GKV ausgeschlossen. Unter anderem sind dies:
Druckschutzpolster und Zehen- und Ballenpolster, Zehenspreizer, Handgelenkriemen, Handgelenkmanschetten, auch wenn diese Produkte gelegentlich als Orthesen bezeichnet werden.
Der Einsatz von Orthesen ausschließlich aus prophylaktischen Gründen, beispielsweise zum Schutz vor Verletzungen bei sportlicher oder beruflicher Tätigung, fällt in den eigenverantwort-lichen Bereich der Versicherten; eine Kostenübernahme zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkasse ist nicht möglich.
Gelenkübergreifende und fixierende Produkte, wie z.B. Fixakteur extern, werden nicht den Orthesen zugeordnet. Diese Produkte werden mit dem Knochen verbunden und verbleiben für eine definierte Zeit zur Sicherung einer Behandlung untrennbar am Körper. Dabei ragen die im Knochen fixierten Elemente aus der Haut heraus. An ihnen werden dann die stabilisierenden und über-brückenden Elemente befestigt. Diese o. ä. Produkte werden im Rahmen von DRG oder vertraglichen Vereinbarungen zwischen Ärzten, Krankenhäusern und den Krankenkassen vergütet. (Quelle: Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes)